13.10.2008, 14:18
Zitat:1 Stimmabgabe ist als ungültig zu werten, da sie mit Kommentar abgegegeben wurde, was nach Kartenregel nicht erlaubt ist.
Man kann darüber streiten, ob die bloße Kenntlichmachung eines wie hier gezeigt wurde nicht gänzlich unberechtigten (meines Erachtens sogar zutreffenden) Vorbehaltes gegenüber einer Abstimmung als Kommentar im Sinne des Regelwerks betrachtet werden kann. Wie auch immer, ohne diese Anmerkung hätte der betreffende Delegierte indirekt die in seinen Augen unrechtmäßige Abstimmung anerkannt. Es ist überall (in Rechtsstaaten, mit denen sich die OIK ja gerne vergleicht) ganz klar gängige Praxis, daß man seine Bedenken gegenüber Unrechtmäßigem erklären darf und niemandem zuzumuten ist ohne Bekundung seiner Zweifel sich an einem derartigen Procedere zu beteiligen. Es wurde ja auch nicht die Stimmabgabe als Solches, oder die betreffende Passage kommentiert, sondern eine grundsätzliche Aussage getroffen.
Eine Bekundung, daß eine Abstimmung als solches einem unverbrüchlichen Grundsatz des Regelwerkes widerspricht, kann nicht als (störender) Kommentar gewertet werden.

