13.10.2008, 14:22
Zitat:Dort steht nichts von gültigen Stimmen, sondern nur etwas von abgegebenen Stimmen.
Da kann man nicht einfach mit einem Basta drüber hinweggehen.
Das ist richtig, denn es muß angenommen werden, daß der Abgebende ein Interesse an der Stimmabgabe und deren wertung hatte, selbst wenn die Wertung seiner Stimme letztlich aus formalen Gründen versagt blieb.

