13.10.2008, 16:02
Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinDies genau ermöglicht aber Ihre Änderung:
Ich gehe mit Ihnen, Herr Goldmann, insofern konform, dass ein Staat nicht gegen seinen Willen von der Karte gelöscht werden darf. Das wäre ein Unding allererster Kajüte, um es mal salopp zu formulieren.
"3. Wird ein Staat innerhalb eines Zeitrahmes von sechs Monaten mehrmals zur Löschung wegen Inaktivität vorgeschlagen und diese durch den Beirat festgestellt, obliegt es den vetoberechtigten Nationen über die Annerkennung eines möglichen Widerspruchs des betroffenen Staates gegen die Löschung zu entscheiden. Wird die Annahme verweigert, in dem sich 2/3 der vetoberechtigten Nationen dafür aussprechen, wird der Staat von der Karte gelöscht."
Bei Mehrheit im Beirat gegen einen Staat und z.B. nur einer Vetonation, die den Staat nicht leiden kann, ist eine Zwangslöschung gegen den Willen des Staates kein Problem mehr.

