17.10.2008, 01:02
Zitat:Original von Shao Ping
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Es ist meines Erachtens folgendes Anzunehmen, als "Gründe" für eine Löschung sieht der Autor nicht die Inaktivität, sondern die "Vorschriften" wie er es nennt und dementsprechend darf an den betreffenden Stellen auch nichts geändert werden.
Richtig: Ihres Erachtens, was nur eine einzelne Meinung ist, dann eine Annahme, sprich Vermutung, aber noch wichtiger..... Was der Autor meinte und letztendlich dort steht und von jedem verstanden werden soll, könnte durchaus zweierlei sein.
So kommen wir also auch nicht weiter.

Fakt ist, dass definitiv kein neuer Grund als der bisherige, nämlich der der Inaktivität, als Voraussetzung für eine Löschung, in § 8 aufgeführt ist. Dem entsprechend gibt es keinen Grund für eine Annulierung der Abstimmung oder gar Rückgängigmachung der Vorschriften.

