21.11.2008, 16:40
Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg
Zitat:Original von Susi
Ein Grundrecht auf Löschung eines Accounts gibt es nicht. (oder hast Du mir grad den entsprechenden § zur Hand?) Personenbezogene Daten können gelöscht werden müssen aber diese werden hier ohnehin nicht gespeichert (von der emailadresse abgesehen, was ich im aktuellen Fall gelöscht habe)
Und wenn Mein Chef sagt es wird nicht gelöscht dann wird es das auch nicht
Ende der Diskussion !!!
Ich meine ich hätte irgenwo mal gelesen, daß man sogar ein Recht auf Löschung seiner Beiträge hat, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. (Gegebenenfalls kann man dann aber sicher den Aufwand in Rechnung stellen.)
Nein, laut BDSG reicht eine Sperrung, wenn der Aufwand zu groß ist. Auch von einer Pflicht zu löschen konnte ich dort nichts entdecken, nur §35 Abs. (2) Satz 2 könnte man mit viel Fantasie so interpretieren, dass man einem Wunsch nach Löschung nachgehen muss.


.)