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[Widerspruchsfrist] Löschung von Neuenkirchen
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Der Delegierte des Neuenkirchner Reiches hat bei der OIK einen Antrag auf Inaktivierung gestellt. Die Inaktivierung zieht nach einer Frist von 30 Tagen die Löschung des Landes mit sich.

Bis zum 28.12.2008 kann jedoch von einen Bürger Neuenkirchens Widerspruch gegen die Löschung eingelegt werden.


Nachrichten in diesem Thema
[Widerspruchsfrist] Löschung von Neuenkirchen - von Gerd Falkenstein - 28.11.2008, 17:22
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 28.12.2008, 01:21

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