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Vetorecht bei Gebietserweiterungen
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Da ich beabsichtige, in nächster Zeit das Ergebnis des Tartastan-Krieges auf die Karte übertragen zu lassen, stellt sich mir eine grundlegende Frage. Ist für das Vetorecht und die Benachrichtigungspflicht bei Erweiterungen das gesamte Staatsgebiet maßgeblich, oder lediglich das Erweiterungsgebiet. Ich tendiere zu letzterem, aber im Regelwerk findet sich dazu nichts Genaueres. Das Erweiterungsgebiet grenzt übrigens an das bisherige Staatsgebiet.
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Nachrichten in diesem Thema
Vetorecht bei Gebietserweiterungen - von Shao Ping - 10.03.2009, 12:42
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 10.03.2009, 14:22
[Kein Betreff] - von Shao Ping - 11.03.2009, 01:45

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