06.06.2009, 15:20
Ich wiederhole gerne noch einmal die einstimmige Meinung des Direktoriums: Das Veto wird insgesamt gesehen als nicht begründet zurückgewiesen und zwar in erster Linie aus dem Grund, dass das Imperische Archipel an exakt dieser Stelle, wo es nun offiziell unter dem Namen "Attekarisches Reich" eingetragen werden möchte, seit drei Jahren existent ist. Da das Medinat ha_Eretz sich den Eintragungsplatz genau dort ausgesucht hat, waren anscheinend die kulturellen Unterschiede, sofern es sie wirklich gibt, zum damaligen Zeitpunkt nicht relevant und können es daher heute erst recht nicht sein.
Da ein existenter Staat nur auf eigenen Antrag hin gelöscht werden kann oder im Falle der Inaktivitätsfeststellung, gibt es hier keine Möglichkeit die Eintragung des Attekarischen Reichs, vormals Imperisches Archipel, zu verhindern.
Insofern stellt sich für mich persönlich, nicht für das Direktorium in seiner Gesamtheit, die Frage, ob überhaupt Vetos zulässig sind.
Da ein existenter Staat nur auf eigenen Antrag hin gelöscht werden kann oder im Falle der Inaktivitätsfeststellung, gibt es hier keine Möglichkeit die Eintragung des Attekarischen Reichs, vormals Imperisches Archipel, zu verhindern.
Insofern stellt sich für mich persönlich, nicht für das Direktorium in seiner Gesamtheit, die Frage, ob überhaupt Vetos zulässig sind.

