17.06.2009, 22:00
Also bis jetzt konnten mich die Befürworter dieser geplanten Änderung nicht überzeugen.
Es bleibt ein fahler Nachgeschmack.
1. Keine Möglichkeit einer stichhaltigen Schulderkenntnis; Somit müsste der "Angeklagte" seine Unschuld beweisen, und das entspricht nicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit.
2. Aufwand / Nutzen sehe ich mitunter Punkt 1 auch sehr unausgeglichen.
Es bleibt ein fahler Nachgeschmack.
1. Keine Möglichkeit einer stichhaltigen Schulderkenntnis; Somit müsste der "Angeklagte" seine Unschuld beweisen, und das entspricht nicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit.
2. Aufwand / Nutzen sehe ich mitunter Punkt 1 auch sehr unausgeglichen.

