17.06.2009, 22:34
Zitat:Original von Mehregaan
Zitat:Original von Ethan Freebush
Es bleibt ein fahler Nachgeschmack.
Das hätte ich sehr gerne genauer erklärt.
Das leitet sich aus Punkt 1 + 2 für mich ab.
Zitat:1. Keine Möglichkeit einer stichhaltigen Schulderkenntnis; Somit müsste der "Angeklagte" seine Unschuld beweisen, und das entspricht nicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit.
Behauptung, die nicht stimmt, ...
Eine IP ist für mich keine stichhaltige Schulderkenntnis und die Schuld muss bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen werden, nicht umgekehrt.
Was natürlich im Verwaltungsstrafgesetz anders aussieht.
Zitat:2. Aufwand / Nutzen sehe ich mitunter Punkt 1 auch sehr unausgeglichen.
Nutzen ist Ihrer Meinung nach Null, der Aufwand ist bei circa 60 Sekunden (also faktisch auch nahe Null) , inwiefern ist das "sehr unausgeglichen".
In meinen Augen gibt es dadurch in der OIK keinen Missbrauch, wobei dies sicher nur ein "Gefühl" von mir ist.
Jedoch bleibt die Frage, warum man als 1 RL Person nicht die Interessen von 2 Staaten ordentlich vertreten kann.
Auch hier möchte ich aber meine persönliche Meinung einbringen, dass es für mich zuviel Aufwand wäre, alleine schon in 2 Staaten relativ viel und hochwertig zu simulieren.

