23.08.2009, 00:22
Zitat:Mitnichten ist es so, dass die Delegierten dem Direktorim widerspruchslos ausgeliefert sind. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Anträge zu stellen, die z. B. das Kartenregelwerk betreffen.
Das trifft ja auf Neroberg perfekt zu, denen steht da ja jede Möglichkeit offen. Außerdem wüßte ich nicht, weshalb ich einen Antrag auf Änderung des Regelwerkes stellen sollte, wenn möglicherweise lediglich eine Fehlanwendung des Regelwerkes vorliegt. Eine Kontrollkommission oder ein Gericht machen Sinn und zwar deshalb, weil dann niemand über sich selbst entscheiden muß. Es gibt eine beträchtliche Hemmschwelle für ein Direktorium(smitglied) einzugestehen, daß eine Fehlentscheidung vorlag.

