23.08.2009, 00:47
Auch die Passage in der Geschäftsordnung
gibt bei Leibe nicht her, daß der Beirat über Direktoriumsbeschlüsse entscheiden könnte. Wie das im einzelnen auszulegen wäre, sei mal dahingestellt.
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
gibt bei Leibe nicht her, daß der Beirat über Direktoriumsbeschlüsse entscheiden könnte. Wie das im einzelnen auszulegen wäre, sei mal dahingestellt.

