24.08.2009, 17:29
Wird das Schiedsgericht für längere zeit gewählt, treffen alle Vorbehalte gegenüber eines mächtigen Direktoriums auch gegenüber eines mächtigen Schiedsgerichtes zu. Es bedarf dann eines zweiten Schiedsgerichtes, um willkürliche Entscheidungen des ersten Gerichts rückgängig zu machen. Fakt ist doch eines, jede Revision einer Entscheidung eines Direktoriums bedeutet, es gibt sehr unterschiedliche Meinungen zu einem Thema. Wie kann dann davon ausgegangen werden, ein Schiedsgericht würde dann die Wahrheit wissen? Wer sorgt dann dafür, daß die Entscheidungen des Schiedsgerichts kein Unfug sind? Ein zweites Schiedsgericht müßte her und ein drittes für das zweite usw.
Ein Schiedsgericht müßte also auf einer völlig anderen Legitimationsbasis beruhen. Irgendwas ohne Wahlen, denn gewählt wird das Direktorium ja auch. eine Möglichkeit wäre, ein Schiedsgericht kurzzeitig zu wählen. Aber dann drohte aus dem Schiedsgericht weit mehr Willkür. Denn im Gegensatz zu OIK-Delegierten, die längere Zeit Reputation aufbauen möchten, kann einem Schiedsmitglied seine Reputation egal sein.
Ganz unabhängig davon müßte auch darüber diskutiert werden, welche Entscheidungen genau rückgängig gemacht werden können und in welchem Zeitraum. Es kann z.B. nicht sein, daß ein abgelehntes Entragsveto später rückgängig gemacht und der Staat wieder gelöscht wird. Oder daß Inseln nach einem Jahr wieder verschwinden, weil ein Beschluß aufgehoben wird.
Ein Schiedsgericht müßte also auf einer völlig anderen Legitimationsbasis beruhen. Irgendwas ohne Wahlen, denn gewählt wird das Direktorium ja auch. eine Möglichkeit wäre, ein Schiedsgericht kurzzeitig zu wählen. Aber dann drohte aus dem Schiedsgericht weit mehr Willkür. Denn im Gegensatz zu OIK-Delegierten, die längere Zeit Reputation aufbauen möchten, kann einem Schiedsmitglied seine Reputation egal sein.
Ganz unabhängig davon müßte auch darüber diskutiert werden, welche Entscheidungen genau rückgängig gemacht werden können und in welchem Zeitraum. Es kann z.B. nicht sein, daß ein abgelehntes Entragsveto später rückgängig gemacht und der Staat wieder gelöscht wird. Oder daß Inseln nach einem Jahr wieder verschwinden, weil ein Beschluß aufgehoben wird.

