24.08.2009, 18:45
Was würde eigentlich passieren, wenn ein Schiedsgericht die Entscheidung eines gültigen Vetos rückgängig macht? Dann dürfte sich der abgelehnte Staat also doch hinpflanzen. Wenn dann dort schon ein neuer Staat sitzt? Dann müßte der weg? Aber der Neue zeigt dann eine Genehmigung vom Direktorium vor. Nun müßte das Schiedsgericht diese Genehmigung aufheben, aber mit welcher fragwürdigen Begründung? Und wenn das Schiedsgericht die Vetoentscheidung nicht revidiert, weil das zu solchen Komplikationen führen würde, wäre das eine Bedenkliche Entscheidungsweise. Es gibt sicher noch weitere fiktive Beispiele, die nach einem Katalog von Revisionsbefugnissen eines Schiedsgerichts verlangen. Einfach alle Entscheidungen revidieren zu können, geht gar nicht.

