24.08.2009, 22:55
Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts stehen dann immer noch die Argumente des Direktoriums. Wie überzeugst du, daß die Argumente des Schiedsgerichts mehr wiegen? Dein Vorschlag läuft nur darauf hinaus, daß das Direktorium keine Entscheidungsgewalt mehr hat. Jeder, der mit einer Direktoriumsentscheidung nicht einverstanden ist, wird zum Schiedsgericht rennen. Ergo braucht man kein Direktorium mehr. Es wäre einfach nur eine Arbeitsteilung. Die einen bestätigen Konsensvereinbarungen, dort wo kein Konsens entsteht, entscheidet eine höhere Instanz. Warum dann nicht gleich das Direktorium zu dieser letzten Instanz machen und eine bürokratische Zwischenstufe für Konsensanträge einfügen?
Der Name "Schiedsgericht" ist übrigends irreführend. Einem Schiedsgericht müssen die Parteien zustimmen, was hier nicht der Fall ist. Es müßte "Revisionskommission" o.ä. heißen.
Deine Rechnung ist zudem nicht ganz richtig. Sie müßte lauten:
Antrag+Regelwerk-Entscheidung des Direktoriums +Gegenargumente
Denn bei der Entscheidung wird ja das Direktorium abgezogen. Anders wäre es, wenn Direktorium und Schiedsgericht gemeinsam über einen Streitfall abstimmen würden. Aber du willst das direktorium ja komplett als Entscheidungsträger ausschalten. Die Entscheidung des Direktoriums wäre nur noch eine Empfehlung. Dann kann man wie gesagt das direktorium auch abschaffen und gleich das Schiedsgericht wählen und dann Direktorium nennen und dann wäre alles wie zuvor.
Nach wie vor stelle ich mir die Frage, wieso ein Schiedsgericht besser entscheiden soll? Wenn du an deiner Rechnung festhälst und meinst, die zur reinen Empfehlung degradierte Direktoriumsentscheidung wäre ein Plus bei der Entscheidungsfindung, warum dann nicht ein Schiedsgericht mit reiner Empfehlungskompetenz einführen. Als Geheimrat. Ein solches könnte vom Direktorium in kniffligen Situationen diskret einberufen werden. Es könnte aus erfahrenen Oldies der Szene bestehen. Ohne jede Entscheidungsgewalt, aber mit einem Leumund halt. Auf diese Weise hättest du genau zwei Organe, eins mit Entscheidungskompetenz und eines ohne, genau wie du es forderst.
Abseits von alledem scheinst du zu glauben, es gäbe unendlich viele objektive Personen in dem Laden. Wenn man schon drei objektive Direktoren gefunden zu haben glaubt, dann noch drei objektive Schlichter finden?
Der Name "Schiedsgericht" ist übrigends irreführend. Einem Schiedsgericht müssen die Parteien zustimmen, was hier nicht der Fall ist. Es müßte "Revisionskommission" o.ä. heißen.
Deine Rechnung ist zudem nicht ganz richtig. Sie müßte lauten:
Antrag+Regelwerk-Entscheidung des Direktoriums +Gegenargumente
Denn bei der Entscheidung wird ja das Direktorium abgezogen. Anders wäre es, wenn Direktorium und Schiedsgericht gemeinsam über einen Streitfall abstimmen würden. Aber du willst das direktorium ja komplett als Entscheidungsträger ausschalten. Die Entscheidung des Direktoriums wäre nur noch eine Empfehlung. Dann kann man wie gesagt das direktorium auch abschaffen und gleich das Schiedsgericht wählen und dann Direktorium nennen und dann wäre alles wie zuvor.
Nach wie vor stelle ich mir die Frage, wieso ein Schiedsgericht besser entscheiden soll? Wenn du an deiner Rechnung festhälst und meinst, die zur reinen Empfehlung degradierte Direktoriumsentscheidung wäre ein Plus bei der Entscheidungsfindung, warum dann nicht ein Schiedsgericht mit reiner Empfehlungskompetenz einführen. Als Geheimrat. Ein solches könnte vom Direktorium in kniffligen Situationen diskret einberufen werden. Es könnte aus erfahrenen Oldies der Szene bestehen. Ohne jede Entscheidungsgewalt, aber mit einem Leumund halt. Auf diese Weise hättest du genau zwei Organe, eins mit Entscheidungskompetenz und eines ohne, genau wie du es forderst.
Abseits von alledem scheinst du zu glauben, es gäbe unendlich viele objektive Personen in dem Laden. Wenn man schon drei objektive Direktoren gefunden zu haben glaubt, dann noch drei objektive Schlichter finden?

