24.08.2009, 23:27
Zitat:Ergo braucht man kein Direktorium mehr.
Meinetwegen kann das Gericht auch bloß auf Regelkonformität hin überprüfen und ggf. zurück an das Direktorium verweisen, so daß dieses entweder seine Entscheidung revidieren oder neue stichhaltige Argumente bringen muß.
Zitat:Warum dann nicht gleich das Direktorium zu dieser letzten Instanz machen und eine bürokratische Zwischenstufe für Konsensanträge einfügen?
Revisionsmöglichkeiten haben nichts mit Bürokratie, sondern mit Rechtsschutz zu tun. Eine Instanz entscheidet, die nächsthöhere überprüft diese dann unter Einbeziehung weiterer Argumente. Bürokratie wären umständliche Antragsformulare oder wenn man erst beantragen müßte, Einsicht in das Regelwerk zu erhalten.
Zitat:Der Name "Schiedsgericht" ist übrigends irreführend. Einem Schiedsgericht müssen die Parteien zustimmen, was hier nicht der Fall ist. Es müßte "Revisionskommission" o.ä. heißen.
Wortglauberei, mir ist es schnurz wie das Ding letztlich heißt.
Zitat:Antrag+Regelwerk-Entscheidung des Direktoriums +Gegenargumente
Denn bei der Entscheidung wird ja das Direktorium abgezogen. Anders wäre es, wenn Direktorium und Schiedsgericht gemeinsam über einen Streitfall abstimmen würden. Aber du willst das direktorium ja komplett als Entscheidungsträger ausschalten. Die Entscheidung des Direktoriums wäre nur noch eine Empfehlung. Dann kann man wie gesagt das direktorium auch abschaffen und gleich das Schiedsgericht wählen und dann Direktorium nennen und dann wäre alles wie zuvor.
Falsch, die Entscheidung des Direktoriums gilt so lange als sich die übergeordnete Institution der Sache nicht annimmt. Sieht sie keinen Grund das Verfahren neu aufzurollen, wird es auch keines geben.
Zitat:Nach wie vor stelle ich mir die Frage, wieso ein Schiedsgericht besser entscheiden soll? Wenn du an deiner Rechnung festhälst und meinst, die zur reinen Empfehlung degradierte Direktoriumsentscheidung wäre ein Plus bei der Entscheidungsfindung, warum dann nicht ein Schiedsgericht mit reiner Empfehlungskompetenz einführen. Als Geheimrat. Ein solches könnte vom Direktorium in kniffligen Situationen diskret einberufen werden. Es könnte aus erfahrenen Oldies der Szene bestehen. Ohne jede Entscheidungsgewalt, aber mit einem Leumund halt. Auf diese Weise hättest du genau zwei Organe, eins mit Entscheidungskompetenz und eines ohne, genau wie du es forderst.
Das Gericht soll auf Antrag Fehlentscheidungen korrigieren, sofern es Fehlentscheidungen erkennt.
Zitat:Abseits von alledem scheinst du zu glauben, es gäbe unendlich viele objektive Personen in dem Laden. Wenn man schon drei objektive Direktoren gefunden zu haben glaubt, dann noch drei objektive Schlichter finden?
Man braucht ja bloß mich zum Richter zu machen

