25.08.2009, 18:40
Zitat:Ich kann dem Grafen nur zustimmen.
Wir sind beide Grafen.

Zitat:Ich möchte da mal noch das Augenmerk auf einen Umstand lenken. Wenn so eine zusätzliche Entscheidungsinstanz (die, und da gebe ich dem Grafen vollkommen Recht, dann bei jeder negativen Entscheidung des Direktoriums angerufen würde) installiert würde, wer soll dann berechtigt sein, dieses Schiedsgericht anzurufen? Soll das bereits jedem Antragsteller für eine Reservierung, der offiziell noch nicht einmal Mitglied der Organisation ist, offen stehen? Soll also jedem Hanswurst und jedem noch so idiotischen Projekt das Recht eingeräumt werden, sich quasi als Mitglied in unsere Organisation reinzuklagen? Das kann es wohl nicht sein.
Wenn ein Schiedsgericht installiert werden sollte, was ich immer noch für völlig sinnlos halte, dann kann das Anrufungsrecht nur bei Mitgliedern der Orga liegen. So ist es übrigens auch bei unseren "Nachbarn" geregelt.
Keinesfalls, es muß gerade Nichtmitgliedern offenstehen. Das Gericht kann in Fällen von "Sinnlosigkeit" ja durchaus das Berufungsverfahren nicht zulassen und sich der Argumentation des Direktoriums anschließen. Sofern aber ein Antragsteller vernünftige Argumente vorbringt, wird die Einrichtung tätig. Außerdem ist es an den Haaren herbeigezogen, daß dieses Gericht immer angerufen würde. Wenn einer zum Beispiel einen Antrag vor Ablauf der Reservierungs- oder Eintragungsfrist stellt und ihn das Direktorium daraufhinweist, wird er sich wohl kaum an eine Revisionsinstanz wenden.

