10.09.2009, 20:42
Der Antrag auf Ausschluss der Kandidatur von Friedrich Alexander I. wird nach Beratung durch das Direktorium abgelehnt.
Begründung
Die GO der OIK sieht keine schriftlich fixierten Voraussetzungen für die Zulassung, geschweige denn Ablehnung einer Kandidatur für das Amt eines Direktoriumsmitgliedes vor.
Die Kandidatur ist somit zulässig und findet bei den anstehenden Wahlen Berücksichtigung.
Begründung
Die GO der OIK sieht keine schriftlich fixierten Voraussetzungen für die Zulassung, geschweige denn Ablehnung einer Kandidatur für das Amt eines Direktoriumsmitgliedes vor.
Die Kandidatur ist somit zulässig und findet bei den anstehenden Wahlen Berücksichtigung.

