11.09.2009, 16:52
Obwohl sich die Lage offenbar wieder etwas beruhigt, halte ich dennoch an meiner Absicht fest, sollte die MN-Gemeinde mich dann wählen, den Beirat mit dem "Histonationen-Problem" zu betrauen und dort für einen dauerhaften Bann gegen sämtliche "Histonationen", Ableger und Nachfolgeprojekte sowie natürlich gegen die Beitreiber zu werben. Die MNs und die OIK sollen sich wieder dem Alltagsgeschäft widmen können, ohne die Notwendigkeit von Sperrungen, Löschungen oder gar einer Zensur. Terreur darf kein Mittel zum Zweck sein, denn die Terreur wird in der Präambel der Geschäftsordnung der OIK eindeutig abgelehnt.
Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Trotzdem ist es in Zukunft erforderlich, die OIK vor Störern an sich zu schützen. Dabei ist jedoch das Stören des Gesamtprozesses der MNs oder gar der OIK selbst zu sehen, oder auch bewusste Aktionen zum Schaden der OIK als ganzes. Dazu muss jedoch die Geschäftsordnung entsprechend geändert werden. Nur der Beirat, also die MN-Geimeinde selbst kann mit so schwerwiegenden Beschlüssen betraut werden, welche über das Schicksal der ganzen Organisation entscheiden können.
Sollte das Direktorium bei Gefahr im Verzug, dennoch eingreifen müssen, so kann und darf dies nur befristet sein und jederzeit durch den Einspruch einiger Basismitglieder unwirksam werden.
Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Trotzdem ist es in Zukunft erforderlich, die OIK vor Störern an sich zu schützen. Dabei ist jedoch das Stören des Gesamtprozesses der MNs oder gar der OIK selbst zu sehen, oder auch bewusste Aktionen zum Schaden der OIK als ganzes. Dazu muss jedoch die Geschäftsordnung entsprechend geändert werden. Nur der Beirat, also die MN-Geimeinde selbst kann mit so schwerwiegenden Beschlüssen betraut werden, welche über das Schicksal der ganzen Organisation entscheiden können.
Sollte das Direktorium bei Gefahr im Verzug, dennoch eingreifen müssen, so kann und darf dies nur befristet sein und jederzeit durch den Einspruch einiger Basismitglieder unwirksam werden.

