18.09.2009, 18:27
Dritte Möglichkeit:
Dann könnte man gleich festlegen, was bei Stimmengleichstand zu tun ist und muss nicht, wenn das noch einmal vor kommt, wieder eine Wahl ausschreiben.
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
Dann könnte man gleich festlegen, was bei Stimmengleichstand zu tun ist und muss nicht, wenn das noch einmal vor kommt, wieder eine Wahl ausschreiben.

