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Feststellung Delegiertenreche
#1
Nach der Antragstellung an das Direktorium bzgl. der Feststellung von Delegiertenrechte ist das Direktorium zu folgendem Entschluss gekommen:

Das entsenden von Herzog Florian von Kurland (Narapul) und Stanislav Goldmann (Nøresund) ist nicht gestattet.
Das "Vereinigte Königreich" ist dazu aufgefordert, einen Delegierten zu benennen.

Die entsprechenden Passagen aus den jeweiligen Verträgen / GO sind zur Ansicht mit angefügt.

Hier wurde von Carmen de Mora-Trauenstein ein Antrag zur Feststellung der Delegiertenrechte gestellt.

Hier der Antrag auf Gebietszusammenschluss von Georg von Nøresund

Hier der Vertrag der beiden Staaten.

Zitat:§1 (Allgemeines)
Das Königreich Nøresund, und das Königreich Narapul vereinigen sich zum Staatenbund Vereinigtes Königreich Nøresund-Narapul. Das Staatsgebiet des Königreiches Narapul wird in die Gebiete des Königreiches Nøresund in seiner Gänze aufgenommen und stellt die autonome Provinz Narapul dar. Die Föderation trägt den Namen Vereinigtes Königreich Nøresund und Narapul. Die Kurzbezeichnung lautet Vereinigtes Königreich.

...

§5 (Staatsoberhaupt)
Beide Länder arbeiten mit autonomen Staatsoberhäuptern. Ihre Majestät, Königin Amydala I., behält alle Ihre Titel und Würden sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Sie unterwirft sich auf der Grundlage Ihrer alleinigen verfassungsgebenden Gewalt freiwillig der Jurisdiktion des Oberhauptes des Hauses Nøresund.

...

§8 (Staatsbürgerschaft)
Eine eigene narapulianische Staatsbürgerschaft besteht nicht mehr, alle Staatsbürger Narapuls werden Staatsbürger des Vereinigten Königreiches Nøresund/ Narapul.

Hier ein Auszug aus der Delegiertenliste

Zitat:# Narapul – Herzog Florian von Kurland
...
# Nöresund – Stanislav Goldmann


Sowie ein Auszug aus der aktuellen Geschäftsordnung

Zitat:...
Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
...
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Nachrichten in diesem Thema
Feststellung Delegiertenreche - von Chun Dao - 30.11.2009, 06:53
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 30.11.2009, 15:06
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 02.12.2009, 14:48
[Kein Betreff] - von Ghandil Wao Van'hia - 02.12.2009, 15:38
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 02.12.2009, 16:45
[Kein Betreff] - von Ghandil Wao Van'hia - 02.12.2009, 17:16
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 02.12.2009, 17:52
[Kein Betreff] - von Ricardo Marquez Carreno - 02.12.2009, 19:01
[Kein Betreff] - von Janislav Pietarow - 02.12.2009, 23:25
[Kein Betreff] - von Phillip Loewe - 03.12.2009, 00:35
[Kein Betreff] - von Janislav Pietarow - 03.12.2009, 01:10
[Kein Betreff] - von Chun Dao - 03.12.2009, 06:24
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 03.12.2009, 08:37
[Kein Betreff] - von Phillip Loewe - 03.12.2009, 09:31
[Kein Betreff] - von Faantir Gried - 03.12.2009, 09:49
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 03.12.2009, 13:51
[Kein Betreff] - von Janislav Pietarow - 03.12.2009, 18:28
[Kein Betreff] - von David bar Negev - 04.12.2009, 02:45

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