09.01.2010, 23:53
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Eine mögliche Auflösung der OIK ist ja im Regelwerk klar und eindeutig geregelt: der
Letzte macht das Licht aus und übergibt das Material an die UVNO.
Eine andere Möglichkeit der Selbstauflösung gibt es nicht.
Zitat:§11: Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
2. In diesem Fall wird das gesamte Kartenmaterial an die UVNO zur weiteren Pflege übergeben.
Eben. Also können wir uns doch mal alle entspannen!

