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Änderung Art. 5 Abs. 5 GO
#4
Wir müssen uns einfach vor Augen führen, daß es sich hier um eine spielerische Freizeitbeschäftigung handelt, deren Regelwerk nicht allumfassend sein muss und deren Formulierungen nicht den Anspruch einer RL-Verfasssung zu erfüllen haben.

Einfach und von jedem zu verstehen - das wäre durchaus mal was Besonders und grenzt uns dann von eventuellen Mitbewerbern ab.
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Nachrichten in diesem Thema
Änderung Art. 5 Abs. 5 GO - von Chun Dao - 10.06.2010, 07:18
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 10.06.2010, 09:05
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander - 10.06.2010, 10:19
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 10.06.2010, 10:34
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander - 10.06.2010, 10:35
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 10.06.2010, 10:48
[Kein Betreff] - von Chun Dao - 11.06.2010, 07:22

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