11.06.2010, 00:35
Zitat:Original von Mortimer Percy Adipose
Ah ja und der Marienordenstaat als Bistums/Komturenstaat war dann passender als Victorien mit einer ähnlichen christlichen Glaubensstruktur ?
Mit Verlaub,wie sie es für sich entschieden haben mit Ihrer MN es so zu machen,so machen wir das auch mit unserer MN,wir maßen uns nicht an über andere zu bestimmen oder zu denken und gleiches erwarten wir auch.
Ja,
da es hier nicht um die Religion geht.
An der Stelle waren vorher Staaten, die sich vom Klima, Flora und Fauna an Südamerika angelehnt hatten.
@ Alexander,
dann hätte es aber auch keine Kolonie Ostland unter DB gegeben,
sondern eine Kolonie Ostland unter Aquila.

ABER:
Da bei der OiK Klima und Kultur eh egal sind,
kann jede MN überall Platz finden.
Muss sich nur mit den Veto-Staaten einig sein.
Jedoch ist eine Eintragung an der gewünschten Stelle ( da wo Marienordenstaat) so oder so nicht möglich.
Zitat:§5 Eintragung
1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss das Direktorium hiervon eine Ausnahme erlauben.
4. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Die Eintragung, jedoch nicht die Reservierung eines Staatsgebietes kann die Veränderung eingetragener oder die Schaffung neuer Landmassen beinhalten. Die Reservierung einer Kartenfläche ist aber im Rahmen der Begrenzungen für Eintragungsanträge gemäß Kartenregelwerk ohne Rücksicht auf bisher eingetragene Land- und Wasserflächen möglich.

