11.06.2010, 19:59
Zitat:Tue ich gar nicht. Ich versuche nur, zum wiederholten Male, klar zu machen, dass es definitiv keine "kulturellen Vorschriften" in der OIK gibt. Ich weiß auch, dass einige die gerne hätten, aber letztendlich ist das kein wirklicher Vetogrund, wenn dem Nachbarn die Kultur nicht passt.
Doch, das kann man schon daraus ableiten, daß es in den BIK-Regeln so genannt wird und der Geist des BIK ja immer noch über der OIK schwebt. Wenn die Kultur kein Vetogrund wäre, dann gäbe es fast überhaupt keine gültigen Vetogründe mehr.

