13.06.2010, 03:03
Zitat:Ich kehre mal zum Thema zurück, ich bin -haha- wen wunderts für die Änderung, würde aber einfügen, dass eine Person zumindest für mehrere Staaten das Reservierungs und Eintragungsprozedere machen kann. Falls es möglich ist, wenn nicht kann ich mit dem Antrag in seiner momentanen Form auch gut leben, weil wer eine MN wirklich mit Herzblut liebt nimmt sich dieser als Delegierter an und geht nicht mit einer Zweiten hier auf der OIK unbedingt fremd.
Es spricht ja nichts dagegen, dass eine Person die Rechte mehrerer MNs hier vertritt,
solange es eben nicht um allgemeine Abstimmungen geht.
Reservierungen, Eintragungen und Vetorechte kann eine Perosn gerne für mehrer MNs haben. Aber muss diese Person dann auch gleich mehrere Stimmen haben, wenn es um personenbezogene Wahlen geht? Oder Regeländerungen?
Und jetzt bitte keine Diskussion über die Nachweisbarkeit.
Wer betrügen will, der findet immer einen Weg.
Hier gehts doch eher darum, ob sowas Sinn macht oder nicht.

