05.07.2010, 00:30
Mit der Rechtschreibung garantiert nicht. 
Und damit jetzt wirklich Ruhe herrscht: Laut Regelwerk übt die Exekutivdirektorin das Hausrecht aus. Da dieses nicht näher definiert ist.... man sperrt sich im Allgemeinen gegen Definitionen...... kann sie es ausüben wie sie will. Wenn sie also entdeckt, dass jemand gegen die Regeln verstößt, macht sie "die Tür zu" und gut ist.

Und damit jetzt wirklich Ruhe herrscht: Laut Regelwerk übt die Exekutivdirektorin das Hausrecht aus. Da dieses nicht näher definiert ist.... man sperrt sich im Allgemeinen gegen Definitionen...... kann sie es ausüben wie sie will. Wenn sie also entdeckt, dass jemand gegen die Regeln verstößt, macht sie "die Tür zu" und gut ist.

