06.07.2010, 14:03
Zitat:Original von Leoly
Bisher hat es in der Geschäftsordnung auch keine Niederschrift möglicher Sanktionen gegeben. Es stehen darin klare Regeln und wenn jemand gegen diese verstößt, so obliegt es dem Direktorium zu handeln.
Zudem besagt Art. 2 Abs. 2 GO lediglich, dass Staaten das Recht haben, einen Delegierten zu entsenden. Es besteht keinerlei Pflicht dazu.
Um Anträge auf Eintragung, Löschung oder Zusammenschluss zu stellen muss man keinen Delegierten bei der OIK haben. Um von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen oder einer Löschung zu widersprechen ebensowenig. Einzig und allein die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen wird dadurch beschnitten.
Mit dem gleichen Recht könnte man übrigens auch genau das Gegenteil behaupten, denn ein "Staat" - wie auch immer definiert - kann nicht selbst sprechen, folglich braucht er einen bevollmächtigten Vertreter der Staatsführung.
Und wenn so etwas nicht niedergeschrieben wurde, dann ist die "Rechtsgrundlage" eben zu schaffen, indem dem Beirat von interessierter Seite Sanktionen vorgeschlagen werden. Ich denke, die Präambel geht durchaus in diese Richtung.
Zitat:Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Das bedeutet meines Erachtens, daß zum Beispiel folgendes erst einmal mit Leben gefüllt werden müßte:
Zitat:10. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.
Da ist ja von Hausrecht die Rede, nicht von Hauswillkür und es gibt derzeit kein Recht.
Ebenso geraten folgende folgende Artikel in Konflikt:
Zitat:1.Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
und
Zitat:6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.
Es kann nämlich dadurch sein, daß ein Staat in seinen Rechten beschnitten wird und das ist eigentlich nicht zulässig.

