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Änd. des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel
#1
Zitat:
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Abstimmung des Beirates


Der § 3 (5) des Regelwerkes für int. Vorwahlen und Staatskürzel lautet gegenwärtig:

"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich."

Auf Antrag des Direktoriums soll dieser § 3 (5) des Regelwerkes für int. Vorwahlen und Staatskürzel wie folgt geändert werden:

"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich. Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium."

Stimmen Sie der vorgeschlagenen Änderung zu?

Die Stimmoptionen sind
Ja,
Nein
oder
Enthaltung.

Die Abstimmung dauert genau 7 Tage.

gez. Fresse


Nachrichten in diesem Thema
Änd. des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel - von Friederike Fresse - 18.07.2010, 09:40
[Kein Betreff] - von Ethan Freebush - 18.07.2010, 09:50
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 18.07.2010, 09:51
[Kein Betreff] - von Leoly - 18.07.2010, 10:14
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 18.07.2010, 11:01
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander - 18.07.2010, 11:24
[Kein Betreff] - von Johann Georg II. - 18.07.2010, 11:50
[Kein Betreff] - von Mehregaan - 18.07.2010, 11:59
[Kein Betreff] - von Olf Haba - 18.07.2010, 13:02
[Kein Betreff] - von Janislav Pietarow - 18.07.2010, 13:29
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 18.07.2010, 13:37
[Kein Betreff] - von Napaloni - 18.07.2010, 18:41
[Kein Betreff] - von José Maria Tioxalaj - 21.07.2010, 12:34
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 21.07.2010, 16:50
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 24.07.2010, 03:46
[Kein Betreff] - von Walter Betz - 24.07.2010, 08:17
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 25.07.2010, 09:46

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