24.07.2010, 09:13
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Schreiben wir doch "Die Geschäftssprache innerhalb der OIK ist grundsätzlich Deutsch.", dann können auch weiterhin Anträge in englischer Sprache gestellt ... [werden]
Würdest du damit aber dann nicht umschreiben, daß das Stellen eines Antrages nicht zu den "Geschäften" innerhalb der OIK gehört?

