24.07.2010, 20:57
Zitat:Original von Adolf Honecker
... er sagt nur aus, daß Delegierte und "Amtsinhaber" künftig möglichst in deutscher Sprache plaudern sollen. Er sagt keineswegs, daß fremdsprachige Anträge nicht anzunehmen seien, bestenfalls könnte man daraus ableiten, daß darauf kein Anspruch besteht. Es besteht aber auch kein Verbot sie zu bearbeiten.
Und genau das will ich als Antragstellerin ja.
Es wird natürlich Ihr Geheimnis bleiben, wie ich einen Antrag in Jiddisch zukünftig korrekt verstehen und bearbeiten soll.
Zitat:Viel eindeutiger wäre:
Die Sprache der OIK ist Deutsch, nur wer die standarddeutsche Schriftsprache ausreichend beherrscht, kann Delegierter oder Inhaber eines der Ämter sein(, Beiträge in anderen Sprachen sind als nichtig anzusehen).
Nichts für ungut, Herr Honecker, aber ich sehe Sie schon fragend, ob nicht meine Schriftsprache als nicht dem Standard entsprechend eingestuft werden muß. Und falls ja, warum eine Ahndung eines solchen Umstandes nicht bereits in der Geschäftsordnung geregelt ist.
Und darüberhinaus finde ich diesen einen Satz von Ihnen einfach grottenhäßlich.
Zitat:Ich spreche mich allerdings dagegen aus
Das war zu erwarten.
Aber wenn es Ihnen bei der Verarbeitung des in jüngster Vergangenheit Erlebten hilft, soll es mir recht sein.

