24.07.2010, 21:40
Zitat:Das war zu erwarten.
Aber wenn es Ihnen bei der Verarbeitung des in jüngster Vergangenheit Erlebten hilft, soll es mir recht sein.
Ich unterstütze eben keine Regelungen, die ich für nutzlos halte.
Zitat:Und genau das will ich als Antragstellerin ja.Vorausgesetzt Jiddisch wird nicht in hebräischen Zeichen geschrieben, ist das nicht so schwer - eigentlich ist es fast eine Varietät des Deutschen.
Es wird natürlich Ihr Geheimnis bleiben, wie ich einen Antrag in Jiddisch zukünftig korrekt verstehen und bearbeiten soll.
Zitat:Nichts für ungut, Herr Honecker, aber ich sehe Sie schon fragend, ob nicht meine Schriftsprache als nicht dem Standard entsprechend eingestuft werden muß. Und falls ja, warum eine Ahndung eines solchen Umstandes nicht bereits in der Geschäftsordnung geregelt ist.
Auch nichts für ungut, aber wenn ich dann künftig Althochdeutsch, Plattdütsch, Fränkisch, Hessisch oder Bairisch schreibe, dann bitte ich das als das zu betrachten was es ist, nämlich Deutsch.

