25.07.2010, 11:13
Ob in diesem Forum nun andere Sprachen geduldet werden oder nicht, ist Sache der Administration, da diese bei Verstößen haftbar ist.
Für die OIK ist dieses irrelevant.
Für sie zählen nur zwei Punkte:
1. Festlegung der Amtssprache / Geschäftssprache der OIK
2. In welcher/welchen Sprachen sind Anträge zu stellen.
Dieses sollte geregelt sein. Man kann nicht einen Antrag auf Englisch zulassen, aber einen Antrag auf Russisch ablehnen, wenn nicht geregelt ist, in welchen Sprachen Anträge gestellt werden dürfen.
Für die OIK ist dieses irrelevant.
Für sie zählen nur zwei Punkte:
1. Festlegung der Amtssprache / Geschäftssprache der OIK
2. In welcher/welchen Sprachen sind Anträge zu stellen.
Dieses sollte geregelt sein. Man kann nicht einen Antrag auf Englisch zulassen, aber einen Antrag auf Russisch ablehnen, wenn nicht geregelt ist, in welchen Sprachen Anträge gestellt werden dürfen.

