25.07.2010, 19:53
Seien wir doch mal ehrlich, bis jetzt hatten wir keine Probleme mit Fremdsprachen und auch künftig werden die nicht da sein. Falls sich mal irgenwer hierherverirrt, der kein Deutsch kann, so wird uns das nicht das Genick brechen. Wenn es denn unbedingt sein soll, dann machen wir lieber gleich unserem Nationalcharakter Ehre und regeln es ordentlich:
Aber wie gesagt, ich halte es immer noch für überflüssig, denn niemand, der kein Deutsch spricht wird sich hierher verirren und außer dem Holländer gibt es hier keine Probleme und der läßt sich mit deutscher Organisationssprache sicher nicht vergraulen.
Zitat:4) Die Amtssprache der OIK ist deutsch, jeder der ein Amt bekleidet, muß der deutschen Sprache in ihrer Schriftform hinreichend mächtig sein. Bescheide werden ausschließlich in deutscher Sprache erlassen, ebenso werden Regelwerk, Geschäftsordnung und andere Regularien in deutscher Sprache geführt. Beiträge in einer anderen als der deutschen Sprache durch ein offizielles Organ erlangen keine Wirkung und sind nur als Erläuterung oder Erklärung zulässig.
5) Wird der OIK etwas zum Vortrag gebracht, so hat dies in deutscher Sprache zu geschehen, Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der antragstellenden virtuellen Nation kein kompetenter Sprecher des Deutschen zur Verfügung steht.
6) Änderungsanträge an den Regularien der OIK sowie die Teilnahme an Beiratsdiskussionen müssen in jedem Fall in deutscher Sprache erfolgen. Sollen in solchen Fällen doch Einwände in fremder Sprache geltend gemacht werden, muß dies außerhalb der offiziellen Organe und auf informeller Grundlage geschehen.
7) Beherrscht ein Antragsteller die deutsche Sprache nicht, so ist er aufgefordert, sich der englischen Sprache oder, falls auch diese Sprache nicht beherrscht wird, einer der anderen Hauptverkehrssprachen zu bedienen. Eine Bearbeitung dieser Anträge erfolgt nur, sofern sich das antragsbearbeitende Organ in der Lage sieht, den Antrag zweifelsfrei zu verstehen. Ein Rückgriff auf Hilfsmittel wie Wörterbücher und Übersetzer kann dabei nicht verlangt werden, jedoch muß in gleichgelagerten Fällen eine Gleichbehandlung durch den selben Antragbearbeitenden gewährleistet sein.
Aber wie gesagt, ich halte es immer noch für überflüssig, denn niemand, der kein Deutsch spricht wird sich hierher verirren und außer dem Holländer gibt es hier keine Probleme und der läßt sich mit deutscher Organisationssprache sicher nicht vergraulen.

