25.07.2010, 22:16
Zur Auslegung plädiere ich sowieso für die künftige Einführung eines Gerichtshofes, den man anrufen kann, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht und der bei begründetem Verdacht tätig wird.
Ansonsten muß vor allem ausgeschlossen werden, daß die Bereitschaft einen fremdsprachigen Antrag abzulehnen von der Lust und Laune des Antragsbearbeiters und der Sympathie gegenüber dem Antragsteller und seinem Projekt abhängt.
Leider hängt die Qualität der Arbeit in der OIK noch viel zu sehr von der Aufrichtigkeit des Direktoriums ab und genau das gilt es durch präzise Formulierungen zu ändern. Ob die so gestaltet sein müssen, wie von mir vorgeschlagen, lasse ich dahingestellt. Man kann sie sicher volkstümlicher formulieren, aber dann sind sie auch nur noch halb so schön bürokratisch.
Ansonsten muß vor allem ausgeschlossen werden, daß die Bereitschaft einen fremdsprachigen Antrag abzulehnen von der Lust und Laune des Antragsbearbeiters und der Sympathie gegenüber dem Antragsteller und seinem Projekt abhängt.
Leider hängt die Qualität der Arbeit in der OIK noch viel zu sehr von der Aufrichtigkeit des Direktoriums ab und genau das gilt es durch präzise Formulierungen zu ändern. Ob die so gestaltet sein müssen, wie von mir vorgeschlagen, lasse ich dahingestellt. Man kann sie sicher volkstümlicher formulieren, aber dann sind sie auch nur noch halb so schön bürokratisch.

