26.07.2010, 14:28
Das sehen Sie vollkommen richtig, Frau Fresse. Je länger ein Satz wird, desto unverständlicher wird er für einfache Gemüter, die z. B. auch der deutschen Rechtschreibung nicht ganz mächtig sind und möglicherweise deshalb hier ausgeschlossen werden. So eine Regelung ist absolut kontraproduktiv!
Und wenn man sagt, "die Geschäftssprache ist grundsätzlich Deutsch", dann beinhaltet das alle Geschäfte die die OIK zu bieten hat: Anträge und Debatten, Wahlen und Abstimmungen. Gleichzeitig können aber Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich eine ausländische MN auf der Karte eintragen lassen möchte. Man kann dann zunächst um eine Übersetzung bitten, die auch ein anderer Besucher der OIK vornehmen kann, nicht nur der Antragsteller selbst und schon ist alles wieder im Lauf.
Und wenn man sagt, "die Geschäftssprache ist grundsätzlich Deutsch", dann beinhaltet das alle Geschäfte die die OIK zu bieten hat: Anträge und Debatten, Wahlen und Abstimmungen. Gleichzeitig können aber Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich eine ausländische MN auf der Karte eintragen lassen möchte. Man kann dann zunächst um eine Übersetzung bitten, die auch ein anderer Besucher der OIK vornehmen kann, nicht nur der Antragsteller selbst und schon ist alles wieder im Lauf.

