31.07.2010, 11:32
Werte Mitspielerinnen und Mitspieler,
ich will hier meine Ansicht zu diesem Thema in Kurzform darlegen:
1) In einem Verwaltungsakt erklärt das Direktorium eine brachliegende und wenig beachtete Fläche zu einem neuen Kontinenten, der vorrübergehend als Kontinent X bezeichnet wird.
Als Kontinent verstehen wir ja landläufig eine große zusammenhängene Fläche mit zugeordenten Inseln und neu legen wir mit unbesiedelt/unbesetzt aus. Das ist in diesem Fall gegeben.
2) Ziel ist eine schnelle und stimmige Besiedelung und deshalb erklärt das Direktorium, daß unter gewissen Umständen die Ausnahmeregel gemäß § 5.3 [2.Satz] des Kartenregelwerkes auf diesem neuen Kontienten Anwendung finden könnte.
3) Der Kartenantrag von Victorien geht ein, welcher das Gebiet im Sinne der potentiellen Mitspieler zwar umgestaltet, aber viele vorhandenen Teile einbindet und auch die bisher vorhandenen reinen Wasserflächen nicht tangiert.
Das Direktorium entscheidet nun, ob es die Ausnahmegenehmigung erteilt ---> Victorien kann eingetragen werden, der Kontient ist damit teilweise besiedelt und nicht mehr neu, Victorien wird Vetostaat für weitere Ansiedlungen nach dem regulären Verfahren
oder
die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt ---> Victorien kann nicht eingetragen werden, der Kontinent bleibt weiterhin neu und ist für weitere Eintragungen verfügbar.
Ich habe im Direktorium stehts dafür plädiert, daß man die Ausnahmegenehmigung erteilt, um in Zeiten von Nachwuchssorgen eine MN stimmig und schnell zu integrieren.
Darüberhinaus entstünde ein entfernter Eindruck des RL-Kontinenten Australien, auf dem mindestens eine weitere potentielle MN mit dem regulären Eintragungsverfahren untergebracht werden könnte.
ich will hier meine Ansicht zu diesem Thema in Kurzform darlegen:
1) In einem Verwaltungsakt erklärt das Direktorium eine brachliegende und wenig beachtete Fläche zu einem neuen Kontinenten, der vorrübergehend als Kontinent X bezeichnet wird.
Als Kontinent verstehen wir ja landläufig eine große zusammenhängene Fläche mit zugeordenten Inseln und neu legen wir mit unbesiedelt/unbesetzt aus. Das ist in diesem Fall gegeben.
2) Ziel ist eine schnelle und stimmige Besiedelung und deshalb erklärt das Direktorium, daß unter gewissen Umständen die Ausnahmeregel gemäß § 5.3 [2.Satz] des Kartenregelwerkes auf diesem neuen Kontienten Anwendung finden könnte.
3) Der Kartenantrag von Victorien geht ein, welcher das Gebiet im Sinne der potentiellen Mitspieler zwar umgestaltet, aber viele vorhandenen Teile einbindet und auch die bisher vorhandenen reinen Wasserflächen nicht tangiert.
Das Direktorium entscheidet nun, ob es die Ausnahmegenehmigung erteilt ---> Victorien kann eingetragen werden, der Kontient ist damit teilweise besiedelt und nicht mehr neu, Victorien wird Vetostaat für weitere Ansiedlungen nach dem regulären Verfahren
oder
die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt ---> Victorien kann nicht eingetragen werden, der Kontinent bleibt weiterhin neu und ist für weitere Eintragungen verfügbar.
Ich habe im Direktorium stehts dafür plädiert, daß man die Ausnahmegenehmigung erteilt, um in Zeiten von Nachwuchssorgen eine MN stimmig und schnell zu integrieren.
Darüberhinaus entstünde ein entfernter Eindruck des RL-Kontinenten Australien, auf dem mindestens eine weitere potentielle MN mit dem regulären Eintragungsverfahren untergebracht werden könnte.

