15.08.2010, 14:09
Es war dahingehend wertneutral, weil ich nicht eine Stimmoption in den Vordergrund gestellt oder befürwortet habe, sondern nur klar fehlerhafte oder sinnverfälschende Angaben der Antragstellerin erläutert habe.
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Zu: Aufhebung eines Beschlusses des Direktoriums und thematisch zugehörige Fragen
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