16.08.2010, 21:22
Meine liebe Friederike,
das Wort "Zulassung" hat eine ganz normale Bedeutung und ist kein Fachbegriff aus dem Verwaltungsrecht oder sonstigen juristischen Bereichen. Darüber hinaus ist in der GO festgelegt, dass Delegierte berechtigt sind einen Antrag zu stellen. Nichts anderes habe ich getan. Insofern ist mein Antrag zulässig.
Wie dann über den Inhalt geurteilt wird, obliegt dem Direktorium. Jedoch verweise ich nochmals darauf, dass die mir gegebene Begründung a la "steht so nicht in der GO" von mir nicht akzeptiert wird, wenn an anderer Stelle Beschlüsse vom Direktorium gefasst werden, die ebenfalls nicht durch die GO gedeckt sind.
Insofern halte ich meine Beschwerde aufrecht und ersuche das Direktorium nochmals ihre Entscheidung zu überdenken und explizit auf meine Begründung zum Antrag einzugehen.
Unabhängig davon steht es natürlich auch dem Direktorium frei Anträge auf Änderung der GO dem Beirat zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass die Lücken zukünftig mit uninterpretierbaren Regeln gefüllt werden.
das Wort "Zulassung" hat eine ganz normale Bedeutung und ist kein Fachbegriff aus dem Verwaltungsrecht oder sonstigen juristischen Bereichen. Darüber hinaus ist in der GO festgelegt, dass Delegierte berechtigt sind einen Antrag zu stellen. Nichts anderes habe ich getan. Insofern ist mein Antrag zulässig.
Wie dann über den Inhalt geurteilt wird, obliegt dem Direktorium. Jedoch verweise ich nochmals darauf, dass die mir gegebene Begründung a la "steht so nicht in der GO" von mir nicht akzeptiert wird, wenn an anderer Stelle Beschlüsse vom Direktorium gefasst werden, die ebenfalls nicht durch die GO gedeckt sind.
Insofern halte ich meine Beschwerde aufrecht und ersuche das Direktorium nochmals ihre Entscheidung zu überdenken und explizit auf meine Begründung zum Antrag einzugehen.
Unabhängig davon steht es natürlich auch dem Direktorium frei Anträge auf Änderung der GO dem Beirat zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass die Lücken zukünftig mit uninterpretierbaren Regeln gefüllt werden.

