17.08.2010, 14:42
Ich nehme Ihre Beschwerde zur Kenntnis.
Ansonsten verweise ich Sie auf meine bereits bekanntgemachte Entscheidung in dieser Angelegenheit, die sich in der Sache nicht ändern wird.
Als Leiterin dieser Abstimmung lasse ich eine Einschränkung der Beschlußfähigkeit des Beirates nicht zu.
Man stelle sich vor, was passieren kann, wenn Delegierte oder Cliquen, deren Antrag tendenziell nicht die notwendige Mehrheit erreichen wird, die Abstimmung mit einem konstruierten Antrag abbrechen lassen können.
Ansonsten verweise ich Sie auf meine bereits bekanntgemachte Entscheidung in dieser Angelegenheit, die sich in der Sache nicht ändern wird.
Als Leiterin dieser Abstimmung lasse ich eine Einschränkung der Beschlußfähigkeit des Beirates nicht zu.
Man stelle sich vor, was passieren kann, wenn Delegierte oder Cliquen, deren Antrag tendenziell nicht die notwendige Mehrheit erreichen wird, die Abstimmung mit einem konstruierten Antrag abbrechen lassen können.

