17.08.2010, 17:53
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Es geht nicht um die Beschlussfähigkeit!
Es wurde dem Beirat durch die Personengruppe mit gleichen Interessen die Fähigkeit abgesprochen, einen ordentlichen Beschluß zu fällen, nur weil ich fehlerhafte Angaben im Vorfeld der Abstimmung richtigstellt habe.
Das Unvermögen einen Beschluß zu fassen, nenne ich Beschlußunfähigkeit.

