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Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO
#9
Zitat:Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:

* die Anwesenden;
* die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl)
* die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern

Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.


Nach dieser Definition werden sie mitgezählt.
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[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 05.09.2010, 00:05
[Kein Betreff] - von Haro Huusdroddel - 05.09.2010, 00:12
[Kein Betreff] - von Haro Huusdroddel - 05.09.2010, 00:21
[Kein Betreff] - von Jin Roh - 05.09.2010, 05:58
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 05.09.2010, 13:51
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 05.09.2010, 15:32
[Kein Betreff] - von Jin Roh - 05.09.2010, 17:48
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 05.09.2010, 18:10
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.09.2010, 02:29
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 06.09.2010, 13:01
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 06.09.2010, 18:20
[Kein Betreff] - von Jin Roh - 06.09.2010, 18:41
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 07.09.2010, 15:16
[Kein Betreff] - von Jin Roh - 09.09.2010, 02:41

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