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Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO
#14
Zitat:Ich sehe das weiter so, daß Enthaltungen nicht zählen.

Dafür gibt es kein Argument, denn sonst hätte man nicht eigens zwischen Regelwerksänderungen und sonstigen Entscheidungen zu trennen gebraucht.


Zitat:Eine einfache Mehrheit liegt hier ja zweifelsfrei vor.


Nein, es liegt bestenfalls eine RELATIVE Mehrheit vor.

Zitat:Arten von Mehrheiten

Eine relative Mehrheit hat, wer mehr hat als jeder andere. (Sonderfall: mehr Ja- als Nein-Stimmen.)
Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen.
Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte dessen, was möglich ist.
Eine qualifizierte Mehrheit hat, wer einen festgelegten größeren Anteil hat als bei den drei zuvor genannten Mehrheiten.
Eine einmütige Entscheidung liegt vor, wenn es keine Gegenstimmen, allerdings Enthaltungen gibt.
Eine einstimmige Entscheidung ist gegeben, wenn alle Abstimmenden ein positives Votum abgeben.
Das Wort Mehrheit ohne Beiwort ist gleichbedeutend mit „mehr als die Hälfte“.

Folgerung: Jede absolute Mehrheit ist eine einfache, jede einfache Mehrheit ist eine relative.
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[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 05.09.2010, 00:05
[Kein Betreff] - von Haro Huusdroddel - 05.09.2010, 00:12
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[Kein Betreff] - von Jin Roh - 09.09.2010, 02:41

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