11.09.2010, 08:57
Bei den meisten der eventuell folgenden Einsprüchen hätten ja die Delegierten im Vorlauf eine oft klare Einschätzung des Abstimmungsgegenstandes getroffen.
Wenn Sie das Instrument des Einspruches gegen eine Abstimmung des Beirates nun hier forcieren, dann wird die Entscheidungsfindung des Beirates und die sachliche Konstanz weiter leiden, da der "unterlegene" Delegierte dazu neigen könnte, gegen jeden Beschluß des Beirates bis zum Sankt-Nimmerleinstag Einspruch zu erheben. Die notwendige Phantasie haben Mitspieler einer MN in den meisten Fällen.
Ich bin noch nicht sicher, ob selbst Sie so etwas wollen könnten.
Außerdem kann man sich in unserer Organisation einen kleineren Wortwitz durchaus leisten. Wenn aus einer Begründung eine Begrünung (Landschaftspflege) wird, dann soll m.E. niemand wegen diesem angemerkten Rechtschreibfehler bloßgestellt, sondern diese Diskussion mit einem kleinen Wortspiel aufgelockert werden.
Wenn Sie das Instrument des Einspruches gegen eine Abstimmung des Beirates nun hier forcieren, dann wird die Entscheidungsfindung des Beirates und die sachliche Konstanz weiter leiden, da der "unterlegene" Delegierte dazu neigen könnte, gegen jeden Beschluß des Beirates bis zum Sankt-Nimmerleinstag Einspruch zu erheben. Die notwendige Phantasie haben Mitspieler einer MN in den meisten Fällen.
Ich bin noch nicht sicher, ob selbst Sie so etwas wollen könnten.
Außerdem kann man sich in unserer Organisation einen kleineren Wortwitz durchaus leisten. Wenn aus einer Begründung eine Begrünung (Landschaftspflege) wird, dann soll m.E. niemand wegen diesem angemerkten Rechtschreibfehler bloßgestellt, sondern diese Diskussion mit einem kleinen Wortspiel aufgelockert werden.

