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[Diskussion] Änderung des Artikels 5 der Geschäftsordnung
#15
Prinzipiell sollte das Recht auf Einsprüche nur dann bestehen, wenn es als begründet gelten darf, daß der Antragsteller betroffen ist und in seinen Rechten verletzt worden sein könnte, eventuell noch dann, wenn er im Auftrage eines Dritten handelt, der in seinen Rechtenverletzt worden sein könnte, aber nicht antragsbefugt ist. Das heißt also, daß wir Fälle definieren müssen, in denen eine solche Situation vorliegt. Bei Abstimmungen kann das eigentlich nur eine Abstimmung sein, die nicht den Regeln (welchen!) entspricht, sei es durch Fehl- oder Mißbeachtung des Regelwerks oder Unstimmigkeiten bei der Abstimmung selbst (zu früh oder zu spät beendet, ungültige Stimmen gezählt, Stimmen übersehen, verzählt etc.). Verweigerung der Teilnahme an der Abstimmung durch das Direktorium oder die Forenadministration gegenüber einem Delegierten dürfte ein Einspruchsrecht auch begründen.

Dazu wäre dann eine Art Einspruchsausschuß zu schaffen, der sich mit Einsprüchen gegenüber Direktoriumsentscheidungen im Hinblick auf deren Regelkonformität befaßt. Die Mitglieder könnten gewählt oder aber mehr oder weniger zufällig bestimmt werden.

Aber so wie es momentan lautet, ist der Antrag nicht unterstützungswürdig.

Zitat:8a Es kann nur Einmal gegen ein Abstimmungsergebnis Einspruch erhoben werden.
Die nach Einspruch erhobene Entscheidung des Direktoriums ist Bindend und kann dann nicht mehr mittels ein Einspruch angefochten werden.

Und das schon gar nicht, weil Einsprüche aus verschiedenen Gründen erhoben werden können. Im Extremfall könnte der Antragsteller selbst unter einem Vorwand Einspruch erheben, damit das Einspruchsrecht abgegolten wird.

Dahingegen wäre es sinnvoll, die Einspruchsdauer auf sagen wir mal 30 Tage zu begrenzen, damit nicht alte Abstimmungen usw. hervorgezogen werden können.



Zitat:Original von Friederike Fresse
Meiner Meinung nach müssen wir den Fokus von der Paragraphenreiterei ohnehin wieder etwas Richtung Spaß und lockerem Miteinander lenken.

Das ist doch gerade der Spielspaß, ebenso wie es für andere lustig ist, Organisationen nach der Manier eines Präsidenten einer Bananenrepublik zu führen.


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[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 09.09.2010, 19:39
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 10.09.2010, 17:56
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