12.09.2010, 15:32
Man kann das Recht einen Einspruch einzulegen auch zeitlich begrenzen. Das waren ja meine Ideen , z.B. 7 Tage Frist für Möglichkeit einen Einspruch einzulegen oder dass ein Delegierter nur einmal alle xxx Tage einen Einspruch einlegen kann etc.
Alles in der Summe zu viel, aber nein, so wie es jetzt ist, das hat uns Frau Fresse eindrucksvoll bewiesen, ist es auch nicht passen.
Frau CdMT kann gerne an dieser Baustelle weitermachen wenn sie es schafft eine knackige Formulierung zu bauen, der werde ich mich bei inhaltlicher Kongruenz nicht verschließen.
Alles in der Summe zu viel, aber nein, so wie es jetzt ist, das hat uns Frau Fresse eindrucksvoll bewiesen, ist es auch nicht passen.
Frau CdMT kann gerne an dieser Baustelle weitermachen wenn sie es schafft eine knackige Formulierung zu bauen, der werde ich mich bei inhaltlicher Kongruenz nicht verschließen.

