12.09.2010, 16:19
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich habe gerade eine andere Möglichkeit gefunden, die ich anhand eines Antrages hoffe eindrucksvoll präsentieren zu können.![]()
Hierzu verweise ich auf meinen Antrag vom heutigen Tage: KLICK
Es ist ersichtlich, dass im Grunde der Beirat gar keine offizielle Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs/Einspruchs benötigt, um Beiratbeschlüsse zu "kippen" oder im Amtsdeutsch "aufheben zu lassen". Man kann es schlicht und einfach beantragen.
Der Vorteil ist, dass der Antrag nicht zurückgewiesen werden kann, denn grundsätzlich sind alle Anträge zulässig, die sich mit den Geschäften der OIK befassen.
So entscheidet also der Beirat, ob der Aufhebung eines oder mehrerer Beschlüsse zugestimmt wird oder nicht, was ich auch für völlig legitim halte, wenn es Gründe für das nicht redliche bzw. rechtmäßige Zustandekommens eines Beschlusses gibt. Sollte die Begründung nicht nachvollziehbar sein, da an den Haaren herbei gezogen oder in sich nicht schlüssig, dann wird er der Aufhebung nicht zustimmen.

