04.10.2010, 19:27
Sie sagen es, zum Zeitpuinkt der Antragstellung war Deutsch noch nicht verbindlich. Daher kann das nicht als Argument für die Verzögerung herhalten.
Außerdem hätte man diese Antwort auch am 7.9. geben können
Außerdem hätte man diese Antwort auch am 7.9. geben können

