04.10.2010, 22:12
Die Antragstellerin ist nie aufgefordert eine Übersetzung einzureichen. Vielmehr konnte man aus deiner Stellungnahme auch interpretieren, dass du die Übersetzung in Auftrag gegeben hast.
Des weiteren wurde der Misstrauensantrag gegen dich auch dem Beirat vorgelegt, obwohl noch keine Unterstützer vorhanden waren. Die haben sich erst im Laufe der Debatte ergeben. Warum also jetzt dieser Unterschied?
Zitat:Original von Friederike Fresse
Sehr geehrte Frau bint Kibir,
Ihr Antrag gem. § 4 (7) der Geschäftsordnung ist erwartungsgemäß eingetroffen.
Die Befürchtung, daß ein ordentlich zugestellter Antrag im Bereich des Direktoriums in Verlust gerät, ist unbegründet.
Da in dieser Phase des Antragsverfahrens noch keine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig scheint, kann ich Ihnen das berichten, bevor noch die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt.
Sobald die vorgesehenen Unterstützungsbekundungen aus dem Kreise der Delegierten und die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt, werde ich die weiteren Schritte angehen.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike "von Ihnen auch Frederieke genannt" Fresse,
Exekutivdirektorin
Des weiteren wurde der Misstrauensantrag gegen dich auch dem Beirat vorgelegt, obwohl noch keine Unterstützer vorhanden waren. Die haben sich erst im Laufe der Debatte ergeben. Warum also jetzt dieser Unterschied?

