05.10.2010, 01:39
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Sie sagen es, zum Zeitpuinkt der Antragstellung war Deutsch noch nicht verbindlich. Daher kann das nicht als Argument für die Verzögerung herhalten.
Doch, durchaus. Man kann davon ausgehen, dass ein Antrag in der Deutschen Sprache gestellt wird. Denn was macht man denn, wenn kein Direktoriumsmitglied der Englischen Sprache mächtig ist? Des weiteren steht der Antragsteller in der Pflicht, einen Antrag zu formulieren, den man nicht missverstehen kann. Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu berichten.

